
Versicherer müssen ihre Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehren. Ist dies nicht geschehen, kann der Police auch Jahre nach Abschuss noch widersprochen und die Versicherung rückabgewickelt werden. Mit Urteil vom 19. Januar 2016 stärkte
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